Befragungen

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Grundlage: Synopse des deutschen Bestattungsrechts und hieraus der Vortrag
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Befragungen
zu Tod und Bestattung

Einladung zu Online-Befragungen

Bis zum 31. Dezember 2024 finden diese Online-Befragungen statt. Sie ist völlig anonym.

Wie erleben Kinder den Tod von geliebten Menschen?

Fragebogen für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre und Fragebogen für Erwachsene

Kinder und Jugendliche werden beim Sterben und Tod oft vergessen oder gar bewusst ausgeschlossen. Dabei haben sie zu dem Sterbenden bzw. zu dem Verstorbenen auch eine enge Verbindung.
Mit dieser Befragung soll dokumentiert werden, was Kinder und Jugendlichen beim Tod eines geliebten Menschen hilft bzw. was sie belastet, ggf. noch bis in das Erwachsenenalter.[Anm. 1] Für jeden Todesfall ist ein eigener Fragebogen auszufüllen.

Ziel ist es, durch eine Gesetzesänderung Schlechtes zu verhindern und Gutes zu gewährleisten.
Verletzung der Rechte als Hinterbliebene

Sterben und Tod eines geliebten Menschen ist ein einmaliges Ereignis, das nicht wiederholt werden kann. Zuweilen kommt es vor, dass Hinterbliebene durch Gedankenlosigkeit oder Böswilligkeit der Abschied vom Toten und/oder die Anwesenheit bei der Bestattung verhindert wird.
Mit dieser Befragung sollen die verschiedene Formen der Verletzung von Rechten der Hinterbliebenen und ihre Häufigkeit dokumentiert werden.

Ziel ist es, durch eine Gesetzesänderung den Hinterbliebenen ihre Rechte zu sichern.
Umfrage zu Hinterbliebenen

Welche Personen sind Hinterbliebene? Welche Rechte sollen Hinterbliebene im Bestattungsrecht erhalten?
Ziel ist es, den Begriff "Hinterbliebener" juristisch gegenüber anderen Leuten abzugrenzen und deren Rechte zu benennen.

Bezeichnung von tot geborenen Kindern

großer Fragebogen oder kleiner Fragebogen
Sie brauchen nur einen der beiden Fragebögen ausfüllen, da der große Fragebogen nur zusätzliche Fragen hat.

Tot geborene Kinder werden in den Bestattungsgesetzen[Anm. 2] sehr unterschiedlich benannt.

Ziel ist es, die für Sie annehmbarsten Bezeichnungen zu finden, um sie bei einer Gesetzesänderung in den Gesetzestext aufnehmen zu können.
Wünsche an den Gesetzgeber zu tot geborenen Kindern

Die Bestattung und der alternative Umgang mit tot geborenen Kindern (für wissenschaftliche, medizinische, pharmazeutische oder sonstige Zwecke verwenden) ist in den 16 BestG sehr unterschiedlich geregelt.
Ziel ist es, mit dieser Befragung die Wünsche der Betroffenen zu erfragen.

Die Ergebnisse dieser Online-Befragungen fließen in einen Gesetzesentwurf zum Bestattungsrecht ein, der die Rechte der Hinterbliebenen stärker schützen und die tot geborenen Kinder besser bezeichnen soll.
Ich hoffe auf eine zahlreiche Beteiligung.[Anm. 3] Hierzu bitte ich, diesen Link (www.1trost.de) breit weiterzugegeben.

Die Online-Befragung ist vollkommen anonym und endet am 31.12.2021.

Anhang

Anmerkungen

  1. So stellt sich z.B. die Frage, ob auf die Wünsche der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden soll.
  2. Bestattungsrecht ist Länderrecht. Daher haben wir in Deutschland 16 verschiedene Bestattungsgesetze (BestG). Gemäß Art. 3 GG sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich. Als solche leben wir alle als Deutsche. Doch mit dem Tod verlieren wir den Status Mensch. Wir sind dann keine Deutsche mehr, sondern Baden-Württemberger, Bayern, Berliner, ...
  3. Je höher die Beteiligung ist, desto größer ist das Gewicht ihrer Aussagen.

Einzelnachweise